Der frühere Bundeskanzler Schröder hat mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen. Ein Verstoß könne Schröder nicht nachgewiesen werden, entschied die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover in erster Instanz. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.
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