In einer Sondersitzung am 14. Januar billigte der Bundesrat einstimmig die Änderung der sogenannten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung – der Verordnung der Bundesregierung, welche unter anderem die rechtliche Definition des Genesenen-Status liefert. Durch die Änderung obliegt die Definition den Instituten des Gesundheitsministeriums, dem Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut. Künftig entscheidet also nicht mehr das Parlament über die Frage, wie
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