„Unverzeihlich“ und „Das Ergebnis muß rückgängig gemacht werden.“ Mit diesen Aussagen kritisierte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Februar 2020 die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten Thüringens. Nun urteilte das Bundesverfassungsgericht: Ihre Kritik war verfassungswidrig.
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