Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fand heute eine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr statt. Geklagt hatten zwei Soldaten der Luftwaffe, die sich durch die Aufnahme der COVID-19-Impfung in eine für Bundeswehrangehörige verbindliche Liste generell durchzuführender Basisimpfungen in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt fühlen.
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