Bundesverfassungsgericht: Merkel verletzte mit Äußerung über Kemmerich-Wahl Rechte der AfD
Hat Angela Merkel als Kanzlerin gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, indem sie die Wahl des FDP-Politikers Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD »unverzeihlich« nannte? Ja, hat das Verfassungsgericht entschieden.